Unsere Leistungen

Wir bieten den Menschen, die Hilfe, die wirklich zu ihnen passt. Wir begleiten sie auf dem Weg zu ihren Zielen, auch wenn sich der Bedarf mal ändert. Deshalb gibt es bei uns verschiedene Hilfen aus einer Hand.

Unser Team aus Sozialarbeitenden unterstützt Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es, die Betroffenen zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen und ihre Selbsthilfekräfte zu stärken.

Zunächst werden Ursachen der Probleme erfasst, passende Hilfsangebote aufgezeigt und deren Nutzung auf Wunsch begleitet. Die Beratung umfasst unter anderem

  • Hilfe bei Wohnungssuche und -erhalt,
  • Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie
  • Förderung sozialer Kontakte und Alltagsbewältigung.

Weitere Leistungen sind z. B. die Vermittlung an Fachdienste, Schuldenregulierung, Angehörigenberatung und Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfen bei Sucht- oder psychischen Erkrankungen.

Die Beratung erfolgt flexibel in der Beratungsstelle oder aufsuchend im Lebensumfeld der Betroffenen. Auch das persönliche Umfeld kann einbezogen werden.

Grundlage der Zusammenarbeit ist eine vertrauliche Vereinbarung mit definierten Zielen und konkreten Schritten zur Umsetzung, die nach Bewilligung durch den Leistungsträger erstellt wird.

Die leistungsrechtliche Grundlage unserer Beratung bildet die Ambulante flächenorientierte Hilfe gem. §§ 67 bis 69 SGB XII i. V. m. dem Nds. AG SGB IX/XII.

Darüber hinaus bieten wir ambulante Leistungen im Rahmen der Assistenz beim Wohnen außerhalb der besonderen Wohnform i.S.d. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII an.

Beispiele für unsere Unterstützungsangebote

Individuelle Ziele erfordern eine individuelle Unterstützung. Hierzu kann gehören:

  • Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, Ernährung, Gesundheitsvorsorge, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und Nachbarinnen und Nachbarn,
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur z. B. Einüben von Tag- und Nachtrhythmus, Ruhe- und Aktivitätszeiten, Einhaltung von Mahl-zeiten, Erkennen und Einhalten von fremdbestimmten Tagesabschnitten,
  • Unterstützung / Assistenz bei der Organisation, Planung und Übung der eigenen Mobilität (Nutzung von Nahverkehrsmitteln, Fahrrad etc.),
  • Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie von Pflegeleistungen
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Banken, anderen Sozialleistungsträgern und sonstigen Institutionen,
  • Begleitung und Teilnahme bei den Gesamtplankonferenzen,
  • Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises, Förderung von Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten (z. B. Hilfen beim Aufbau und der Pflege von Kontakten und sozialen Beziehungen, Auflösung von Isolation, Abbau und Entgegenwirken von Rückzugstendenzen),
  • Begleitung und Unterstützung beim Wechsel in die/eine neue Wohn- und Lebensform (Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Einzug/Umzug etc.),
  • Reflexion der persönlichen Situation, Krankheit und Ängste im Alltagsgeschehen,
  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen,
  • Kontaktsicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten oder Rehabilitationsmaßnahmen in einem angemessenen Umfang.
  • Gespräche im sozialen Umfeld der leistungsberechtigten Person,
  • Koordination der Hilfeplanung,
  • Organisation des Helferinnen- und Helferfeldes,
  • Telefonate und Schriftverkehr zur Regelung von Angelegenheiten der leistungsberechtigten Person, die nicht in den Regelungskreis der gesetzlichen Betreuung fallen.
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